Allgemeine Beratungsbedingungen (ABB) - Volkmer Management(VM),StandJuni 2020

Allgemeines1.1.Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen (ABB). Sie sind Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Beratungsaufträge.1.2.Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, gelten diese ABBs für künftige Verträge und Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.1.3.Mit unseren ABBs inhaltlich nicht übereinstimmende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie bei Auftragsbestätigung schriftlich von uns anerkannt werden.1.4.Grundsätzlich sind unsere Angestellten und freien Mitarbeiter lediglich nur zur Entgegennahme von Angeboten berechtigt. Über die Annahme dieser Angebote sowie ihre Abgabe wird von der Geschäftsleitungentschieden! Etwas anderes gilt für die Abgabe von Angeboten, wenn die Angestellten durch unsere Ermächtigung befugt sind, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben.2.VertragsgegenstandGegenstand der Verträge ist die in den Angeboten erfolgte bzw. in der Bestätigung vereinbarte Leistung(z.B. Beratung, Coaching, Durchführung von Workshops / Seminaren) oder Lieferung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Wir begleiten Sie im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beratend bei der Umsetzung der geplanten betrieblichen Maßnahmen. 3.Subunternehmer Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung der Verträge sachverständiger Drittpersonen (Subunternehmer/freie Mitarbeiter) zu bedienen.4.Projektaufträge / Beratungsaufträge4.1.NachErteilung des Projektauftrags (die Annahme eines Beratungsvertrages erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form auf Grundlage des Beratungsangebotes) erhält der Auftraggeber für jedes Quartal eine Aufstellung über den jeweiligen Projektstand, sofern derAuftraggeber nicht durch eigenes erforderliches Mitwirken über den aktuellen Stand informiert ist. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Projektauftragesbedürfen der Schriftform.4.2.Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass die für die Beratung notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erstwährend der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Die vom Projektleiter/Berater angelegten Akten bleiben nach Beendigung des Auftrags sein Eigentum.4.3.VM verpflichtet sich Informationen -gleich welcher Art -über den Auftraggeber und/oder die Geschäfts-und/oder die Betriebsinterna vertraulichzu behandeln.5.ZahlungsbedingungenRechnungen sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Skontoabzug. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab dem 10. Tag Zinsen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kontokorrentzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Wurden einzelvertraglich Abschlagszahlungen vereinbart, so gilt Folgendes: In diesen Fällen erhält der Kunde mindestens je Quartaleinen Projektstatus über die durchgeführten Tätigkeiten. Widerspricht der Kunde dem Projektstatus nicht binnen 14 Tagen (Datum des Projektstatus), so gilt der Projektstatus als anerkannt. Die im Projektstatusdargestellten Tätigkeiten können vorab vom Kunden schriftlich oder mündlich beauftragt worden sein. Aufgrund dieser Abrechnungsart kann es einerseits zu Guthaben des Kunden und andererseits zu Forderungen von VM kommen. Forderungen von VM werden durch zukünftige Abschlagszahlungen beglichen. Guthaben werden erstattet.6.Reisekosten& Homezone Regelung Reisekosten,Übernachtungskosten und Kosten aufgrund der Homezoneregelung werden gesondert in Rechnung gestellt.6.1.ÜbernachtungskostenÜbernachtungenin einemHotel der mittleren/ gehobenenPreiskategorie werden nach Aufwand ab-gerechnet.6.2.Reisen mit dem eigenen Pkw werden mit 0,69 € je gefahrenem Kilometer vergütet. 6.3.Flugreisen werden nach Aufwand (soweit möglich Flexitarif) abgerechnet.6.4.Für Bahnreisen werden die Kosten der 1. Klasse zuzüglich je Hin und Rückfahrt ein Anteil von 69 €(Anteil der Bahncard First 50 Kosten oder vergleichbares) in Rechnunggestellt.6.5.Erfolgt die Leistungserbringung beim Kunden vor Ort bzw. an einem vom Kunden definieren Ort außerhalb des Geschäftssitzes von Volkmer Managementso werden 90 € je Ausserhaustermin und Be-rater für die Reisezeit verrechnet.7.Kündigung7.1.Wird eine Festlaufzeit vereinbart, so ist der Vertrag während der vereinbarten Dauer nicht ordentlich kündbar.7.2.In allen anderen Fällen gilt eine Kündigungsfrist vondrei Monatenzum Monatsende.7.3.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.7.4.Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.8.Termine/Stornierungsmöglichkeiten 8.1.Der vereinbarte Beratungs-/Projektbeginn wird von beiden Vertragspartnern eingehalten. Eventuell sich ergebende Änderungen werden schriftlich vereinbart.8.2.Verhindert der Vertragspartner von VMden Beginn der vereinbarten Beratung verfällt dadurch nicht der vereinbarte Beratungsvertrag. Die Beratungsleistung muss aber spätestens ¼ Jahr nach geplantem Beginn der Beratung beginnen. Kann die vereinbarte Beratung auch dann nichtbeginnen, ist das volle Honorar zu zahlen. Bei Abschluss eines neu zu vereinbarenden Beratungsvertrages innerhalb eines Jahres (Datum des ursprünglichen Beratungsbeginns) werden 50 % des Honorars auf den neuen Vertrag gutgeschrieben

8.3.Es gelten folgende Stornierungsgebühren bei Beratungsleistungen: 40 % der Beratungskosten bei Stornierung des Auftrages 4 Wochen vor dem beabsichtigtem Beratungsbeginn. 65 % der Beratungskosten bei Stornierung des Auftrages bis 1 Woche vor dem beabsichtigtem Beratungsbeginn. 90 % der Beratungskosten bei Stornierung des Auftrages 1 Woche vor dem beabsichtigtem Beratungsbeginn.Die vorstehenden Stornierungsgebühren gelten für Fälle, in denen der Kunde die Stornierung zu vertreten hat. Dem Kunden ist ausdrücklich gestattet den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als in der Pauschale angegeben VM entstanden ist.8.4.Bei Stornierung von Teilnahmegebührenan von VM veranstalteten Workshops/Seminaren/Coachings gilt Folgendes:Eine Stornierung bis zu 30 Tage vorgeplantem Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei und ohne Angabe von Gründen möglich. Bei einerStornierung innerhalb weniger als 30 Tagen vor geplantem Veranstaltungsbeginn werden 60 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr fällig. Bei einer Stornierung innerhalb weniger als 15 Tagen vor geplantem Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr fällig.Ersatzteilnehmer können genannt werden, so dass keine Stornierungsgebühren anfallen.Eine teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr oder ein Nachholen zu einem anderen Zeitpunkt bei Nichterscheinen an einem oder mehreren Tagen ist nicht möglich.Ein Wechsel des Veranstaltungsortes am gleichen Standort (gleiche Stadt) oder ein Wechsel des Coaches berechtigt weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist es nicht gestattet Teilnehmer (Personen) währenddessen auszuwechseln. VMkann als Vertragspartner kurzfristig vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder andere wichtige Gründe vorliegen (z.B. höhere Gewalt oder Verhinderungeines Coaches). Sollte dieser Fall eintreten, dann werden angemeldete Teilnehmer umgehend informiert.DemKunden ist ausdrücklich gestattet den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als in der Pauschale angegeben für VM entstanden ist. 9.Haftung9.1.VMhaftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schädenan Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverlet-zung von VM, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. VMhaftet auch für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsmäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. VMhaftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind.9.2.Die Haftung von VM beschränkt sich auf die „Projektsumme“, d. h. auf den Betrag, den der Vertrags-partner vertragsgemäß an VM zuentrichten hat. 10.Datenschutz10.1.VMerhebt personenbezogene Datenvom Vertragspartnerzur Erfüllung des gemeinsamgeschlossenen Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit.b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen der Vertragspartner persönlich identifiziert oder identifizierbar werden könnte.VM nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und behandelt diepersonenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der VMDatenschutzerklärungdiese findet sich unter www.volkmer-management.de/informationen/datenschutz.Dort werden auch weitereInformationen zur Verarbeitung, Speicherung und eventuellen Weitergabe der Daten gegeben.10.2.Der Vertragspartner hatim Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seinegespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschungdieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten steht VMjederzeit über folgende Kontakte zur Verfügung:Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung Volkmer Management GbR, Frauentorgraben 5, 90443 NürnbergVertreten durch: Rainer Volkmer, Thomas SchwarzTelefon: +49 (0) 911 95 19 10, E-Mail: post[at]volkmer -management.de.10.3.Datenschutzbeauftragter:Volkmer Management GbR, Frauentorgraben 5, 90443 Nürnberg, E-Mail: datenschutz[at]volkmer-management.de11.Urheberrecht11.1.VM ist und bleibtalleiniger Inhaber der Urheber-und sonstigen Schutzrechte an den erbrachten Leistungen,einschließlich aller im Zusammenhang damit erstellten und dem Kunden zur Verfügung ge-stellten Unterlagen.11.2.DieNutzung und Verwertung der Leistungen und Unterlagen ist dem Kunden ausschließlich für unternehmensinterne Zwecke gestattet. Gleiches gilt für die vollständige und teilweise Vervielfältigung von Unterlagen. Eine teilweise oder vollständige Weitergabe an Dritte gleich auf welche Weise ist un-tersagt, es sei denn VM hat dazu ausnahmsweise zuvor seine schriftliche Zustimmung erteilt.11.3.VM ist berechtigt, von dem Kunden für jeden Fall des Verstoßes gegen die in vorstehendem Absatz (2) bestimmtenPflichten eine Vertragsstrafe von 10.000 € zu verlangen. Die Geltendmachung eines dar-über hinausreichenden Schadens bleibt davon unberührt.12.Schlussbestimmungen12.1.Die Allgemeinen Beratungsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in den übrigen Teilen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis.12.2.Als Gerichtsstand wird Nürnberg vereinbart, soweit zulässig.